CDU/AL-Koalition betreibt Macht- statt Sachpolitik in Rödermark

 

Die vergangene Sitzung der Stadtverordneten war aus Sicht der FWR nichts anderes als ein politischer Offenbarungseid der Koalition aus CDU und AL/Die Grünen. Vor allem die Art und Weise, wie die Koalition mit den Anträgen der FWR - und auch der FDP -  umgegangen ist, war an Überheblichkeit kaum zu überbieten. Der Prüfantrag der FWR, der eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kinder- und Schulkindbetreuung auf den Weg bringen sollte, wurde von der Koalition abgelehnt, nachdem die Sachargumente in teilweise haarsträubender Manier an der eigentlichen Intention des Antrags vorbeirauschten.

Stellvertretend für diese Argumentation sei die Haltung der AL/Die Grünen genannt: Nach dem Willen der FWR sollte es Eltern ermöglicht werden, zu den Randzeiten der Betreuungszeiten im Kindergarten zusätzliche Stunden nach Bedarf dazuzubuchen. Dies sollte es den Eltern ermöglichen, auch weiterhin z.B. einen Halbtagesplatz zu buchen, auch wenn an einem Tag in der Woche eine längere Betreuungszeit benötigt wird. Für die einen schlicht und ergreifend eine optionale Ergänzung, für AL/Die Grünen jedoch eine Gefahr für das gesamte pädagogische Konzept „Kinderbetreuung“, vor der es die Kinder zu schützen gelte. Die Argumente der CDU hingegen stützten sich v.a. auf eine gerade veröffentlichte Elternumfrage mit dem Schwerpunkt „Betreuung in der Corona-Zeit“, in welcher der Wunsch nach Flexibilisierung der Betreuungszeiten nicht geäußert worden wäre - was angesichts des Titels der Umfrage natürlich nicht weiter verwundern dürfte. Dieses Verhalten reiht sich nahtlos in die Vorgeschichte des Antrags ein, der in der vorangegangenen Stavo mit den Stimmen der Koalition sogar von der Tagesordnung genommen wurde. Ein in dieser Form einmaliger Akt, der eher an kindliche Muskelspiele erinnert als an sachliche Parlamentsarbeit. Die FWR fragen sich an dieser Stelle, wo die gerade von Bürgermeister Rotter immer wieder eingeforderte Kollegialität unter den Fraktionen bleibt, wenn nicht einmal einem unspektakulären Prüfantrag der Opposition zugestimmt werden kann, dem sogar aus Reihen der Koalition durchaus gute Ansätze nachgesagt wurden.  Ironischerweise benötigte die Koalition selber in der Stavo für einen Eilantrag eine 2/3 Mehrheit, welche sie aus eigener Kraft nicht hätte erreichen können. Die FWR stimmten ebenfalls dafür und verhalfen so zur benötigten Mehrheit. Nicht aus Eigennutz, sondern aus Kollegialität und im Sinne der Sache.

Selbstredend ist es legitime politische Praxis, Anträge der Opposition abzulehnen, aber aus Sicht der FWR überschreitet die Koalition eine Grenze, wenn die erdrückende Parlamentsmehrheit für derartige Spielchen missbraucht wird und im selben Atemzug die ureigenen Kontrollrechte der Opposition als „nervend“ und „störend“ verunglimpft werden, auch wenn in diesem Fall die Fraktion der FDP der Adressat war, diese hatte in ihrem Antrag zum Gewerbegebiet „Nördlich der Germania“ lediglich auf die bis dato nicht erfolgte Umsetzung eines gültigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 hingewiesen. Gemessen an den Reaktionen aus der Koalition eine regelrechte Majestätsbeleidigung. Wie außer durch Anträge, Anfragen und Nachfragen soll die Opposition ihre Rechte wahrnehmen? Diese als Störfaktor und Behinderung zu bezeichnen, ist erschreckend sorglos und undemokratisch zugleich und die Koalition sollte aus Sicht der FWR dringend die nötige Demut vor der übertragenen Macht beweisen, darin zeigt sich wahre politische Größe, nicht in der Stimmenmehrheit.