Abgeordneter/ Stadtverordneter |
sind die von Wahlberechtigten bei der Kommunalwahl gewählten Personen. In Hessen finden alle 5 Jahre Kommunalwahlen statt. In Rödermark werden 39 Stadtverordnete über Listenwahl mit Kumulieren und Panaschieren gewählt. |
Ältestenrat | Der Ältestenrat ist ein Gremium der Stadtverordnetenversammlung, das Geschäftsordnungsfragen behandelt. Es setzt sich aus dem Stadtverordnetenvorsteher und seinen Stellvertretern, sowie Vertretern des Magistrates, der Fraktionsvorsitzenden und der Ausschussvorsitzenden zusammen und wird vom Stadtverordnetenvorsteher geleitet. In der Regel tagt der Ältestenrat vor jeder Stadtverordnetenversammlung und bereitet diese vor. |
Ausschuss |
Als Ausschuss (Gremium) wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die eine sachliche Fragestellung bearbeitet, sich austauscht und damit in der Regel eine Beschlussfassung
vorbereitet. In Rödermark wurden 3 Ausschüsse aus Mitgliedern des Parlamentes gebildet und sind damit Hilfsorgane der Stadtverordneten-versammlung. Sie bereiten die
Tagesordnungspunkte der Stadtverordnetenversammlung fachlich zur Beschlussfassung vor. · Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur – FSIK · Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie – BUSE · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss - HFW |
Bürgerfraktions-sitzung | Ist eine öffentliche Fraktionssitzung der FWR Fraktion, erweitert durch Bürger von Rödermark. Bürgerfraktionssitzung finden immer in der Woche vor einer Stadtverordnetensitzjung statt und zu anderen aktuellen Themen. |
BUSE | Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Fachausschuss |
Siehe Ausschuss · FSIK - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur · BUSE - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie · HFW - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
Fachbereiche der Verwaltung | |
Fraktion | Als Fraktion bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. In der Regel bilden die gewählten Vertreter einer Partei oder eines Wahlvereins eine Fraktion. |
Fraktions-vorsitzender | Der Fraktionsvorsitzende (auch Fraktionschef) ist der Leiter einer Fraktion in einem demokratisch gewählten Parlament. Er wird durch die Mitglieder der Fraktion gewählt. |
FSIK | Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
FWR | Offizielle Abkürzung im Stadtparlament für FREIE WÄHLER Rödermark |
Gremien / Gremium |
Ein Gremium ist eine mit zentralen Anliegen befasste Gruppe einer größeren Gruppe von Personen. Die Ausschüsse und Kommissionen werden als Gremien bezeichnet. Sie werden gebildet aus Mitgliedern des Parlamentes bzw. des Magistrates. Teilweise werden weitere sachkundige Bürger in ein Gremium berufen. |
HFW | Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
Kommission |
Als Kommission (Gremium) wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die eine sachliche Fragestellung bearbeitet, sich austauscht und damit in der Regel eine Beschlussfassung
vorbereitet. In Rödermark wurden die folgenden Kommissioen als Hilfsorgane des Magistrates aus Mitgliedern des Magistrates, des Parlamentes und sachkundigen Bürgern gebildet: · Brandschutzkommission · Kommunaler Präventionsrat · Kommission ""Internationale Partnerschaften"" · Kommission ""Runder Tisch Radverkehr Rödermark"" · Kommission Leitbild und Stadtentwicklung · Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" |
Kommunale Betriebe |
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Kommunalwahl | Eine politische Wahl insbesondere in Städten, Gemeinden oder Landkreisen. In Hessen werden alle 5 Jahre die Gemeinde-, Stadt- und Kreisparlamente gewählt. |
Kreis-organisationen | FREIE WÄHLER sind in der Regel kommunale Wählervereinigungen. Im Kreis Offenbach haben sich unabhängige Wählergruppen zu einer Kreisorganisation zusammengeschlossen und treten dort unter dem Namen „FWG - die Bürger für den Kreis Offenbach“ auf. |
Kumulieren | Es bedeutet, dass bei Wahlen mit offenen Listen oder reinen Personenwahlen, bei denen der Wähler mehr als eine Stimme hat, mehrere dieser Stimmen auf einen Kandidaten vereinigt werden können. Die Höchstzahl an Stimmen je Kandidat ist in Hessen auf 3 beschränkt. Die Sitzzuteilung an eine jede Liste erfolgt dabei in der Regel nur nach der Gesamtzahl der für all ihre Kandidaten abgegebenen Stimmen. Durch das Häufeln wird also einem Kandidaten nur ein Vorteil gegenüber den Konkurrenten aus seiner eigenen Partei verschafft. |
Magistrat | Der Magistrat (lateinisch magistratus „Obrigkeit“) ist ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand. An der Spitze des Magistrates steht der Bürgermeister, sein Vertreter ist der 1. Stadtrat. Zurzeit gibt es 8 weitere ehrenamtliche Stadträte als Mitglieder im Rödermärker Magistrat. |
Mitglied | steht auf Mitgliederliste, zahlt Beitrag |
Panaschieren | Unter Panaschieren (frz. panacher „farbig machen, mischen“) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Die absolute Zahl der Stimmen für die einzelnen Kandidaten beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei). Über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber. |
Satzung | Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB. Die Vereinssatzung kann, muss aber nicht schriftlich gefasst sein. Für eingetragene Vereine ist die Schriftform geeigneter für die Vorlage im Vereinsregister. |
Stadtparlament | |
Stadtrat · ehrenamtlich · hauptamtlich |
Ein Stadtrat ist Mitglied des Magistrates (Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung), siehe Magistrat. Nach jeder Kommunalwahl werden bei der konstituierenden Stadtverordnetenversammlung die ehrenamtlichen Stadträte von den Stadtverordneten gewählt und vereidigt. Zurzeit gibt es 8 ehrenamtliche Stadträte in Rödermark. Der hauptamtliche Stadtrat wird von der Stadtverordnetenversammlung alle 6 Jahre gewählt und ist damit ein „Wahlbeamter“. Zurzeit hat Rödermark 1 hauptamtlichen Stadtrat. |
Stadtverordnete | Die Stadtverordneten sind die Vertretung der Bürger (kommunale Volksvertretung) dar und werden in Hessen auf fünf Jahre gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung in Rödermark tagt in der Regel monatlich (Ausnahme Ferienzeit). |
Stadtverordneten-versammlung | |
Sympathisant | eine Person, die für die FWR und deren Idee oder für ihre Vertreter Sympathie empfindet und dies oftmals öffentlich bekundet. |
Verwaltung | Die Verwaltung ist die weisungsgebundene Organisation der Stadt Rödermark mit dem Auftrag des Verwaltens (Administration). Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. An der Spitze der Verwaltung steht der Magistrat mit dem Bürgermeister und dem 1. Stadtrat. |
Vorstand | Im gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsverkehr wird der Verein gesetzlich durch seinen Vorstand vertreten, dessen Einrichtung vom Gesetz zwingend vorgeschrieben ist (§ 26 BGB). Nach innen ist der Vorstand mit der Führung des Vereins betraut. |