Kategorie - Ort - Name - Adresse | Konkretisierung | Was soll geschehen? | Antragsteller | Vorlagennummer | Datum |
Überschrift | |||||
Sachverhalt | |||||
Beschluss |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
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TOP 4
Straßen | Satzung "Straßenbeiträge" | Erstellung | Magistrat | VO/0072/17 | 16.05.2017 |
Überschrift | Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen | ||||
Sachverhalt | Bei grundhaften Straßensanierungen sollen Bürger 70 – 75% der Kosten tragen | ||||
Beschluss | Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen beschließt die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beiliegende Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach Maßgabe der §§ 11, 11a KAG. | ||||
Ergebnis | Stavo | FWR | |||
TOP 5
Bebauungsplan | Heinrich-Heine-Straße | Öffentliche Auslegung | Magistrat | VO/0126/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Bebauungsplan A34 "Südlich der Heinrich-Heine-Straße" Beschluss über die öffentliche Auslegung | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 6
Bebauungsplan | In der Plattenhecke 2a | Öffentliche Auslegung | Magistrat | VO/0127/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 "In der Plattenhecke 2a" | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ im Stadtteil
Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 485/11 und 485/14 teilweise. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 7
Bebauungsplan | Grüne Mitte | Definition + Planung | FWR | VO/0087/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Stadtpark „Die Grüne Mitte“ | ||||
Sachverhalt | Die räumliche Begrenzung und die Nutzungsmöglichkeiten der „Grünen Mitte“ soll definiert werden. Ziel ist die Ausgestaltung zu einem Stadtpark für alle Bürger. | ||||
Beschluss |
Der Magistrat wird beauftragt: 1. Schaffung eines Stadtparks zur Naherholung für alle Rödermärker mit dem Namen „Die Grüne Mitte“. 2. Verbindliche Festlegung der räumlichen Abgrenzung, der weiteren Ausgestaltung und Nutzung der Grünen Mitte. 3. Das Ideen- und Entwicklungskonzept „Grüne Mitte Rödermark“ erneut aufzugreifen, die bisherigen Planungen bei Bedarf zu aktualisieren und einen Zeitrahmen zur Realisierung des Projektes zu benennen. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 8
Bebauungsplan | Grüne Mitte | Planung und Ausbau | CDU + AL/Grüne | CAL/0133/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Sicherung der Grünen Mitte | ||||
Sachverhalt | Die räumliche Begrenzung und die Nutzungsmöglichkeiten der „Grünen Mitte“ soll definiert werden. Ziel ist die Ausgestaltung zu einem Stadtpark für alle Bürger. | ||||
Beschluss |
Zur Erstellung des Rödermarkplans soll Umfang und Funktion der Grünen Mitte definiert werden und die Grundzüge einer Konzeption für diesen Bereich erstellt werden. Der gesamte Bereich
zwischen den Stadteilen Urberach und Ober-Roden soll mit einer Funktion- und Nutzungsbestimmung versehen werden. Auf der Basis solcher Definitionen sind entsprechende Planungen einzuleiten. Ökologische Ausgleichsflächen, die nicht innerhalb neuer Plangebiete dargestellt werden können, werden schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen. Dies soll durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden. Mittels lokaler raumplanerischer Maßnahmen soll die Grüne Mitte als Freifläche die Naturräume zwischen Messenhausen / Waldacker sowie BSC Sportplatz / Eichenbühl dauerhaft verbinden. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 9
Rödermark | Städtepartnerschaft | Einstellen | FDP | VO/0089-4/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Diskussion über türkische Partnerstadt jetzt mit "Nein" beenden | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
1. Die Stadtverordnetenversammlung würdigt den Mut der rund 7.000 Wählerinnen und Wähler im Landkreis Hekimhan, die beim Verfassungsreferendum 2017 mit „Hayir“ (Nein) gestimmt
haben. 4. Die bestehenden guten Kontakte zwischen den beiden Städten sollen unabhängig von einer offiziellen Städtepartnerschaft aufrechterhalten werden. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 10
Schulen | Ganztagsbetreuung und Sanierungen | Geld Beschaffung | FDP | VO/0088-1/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | KiP2-Fördermittel: Ganztagsbetreuung in Rödermark ausbauen | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. sich unverzüglich entsprechend darauf vorzubereiten und Vorgespräche mit den Rödermärker Schulen und dem Kreis Offenbach zu führen, um unmittelbar nach dem Gesetzesbeschluss im
Bundestag und Bundesrat zum |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 11
Kindertagesstätten | Elternbeiträge | Reduzierung | SPD | VO/0124/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Reduzierung der KITA-Beiträge | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Der Magistrat wird gebeten, bei Bund und Land dafür einzutreten, auch über die kommunalen Spitzenverbände, dass eine Übernahme der gesamten Kosten für die Betreuung und die Einrichtungen durch den Bund und/oder das Land als Teil des Bildungsauftrags und der Zuständigkeit für die Finanzierung dieser Bildung dauerhaft erreicht werden kann. Dabei soll auch wichtiges Ziel sein, Elternbeiträge auf Dauer abzuschaffen.den Grundschulen und die dringend notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule sowie der Breidertschule verwendet werden. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 12
Bebauungsplan - KBR | Wohnungsbau | Fördern | SPD | VO/0125/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Sofortprogramm für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Rödermark | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
1. Die Stadt Rödermark strebt an, mittelfristig, d.h. bis zum Jahr 2021, die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Wohnungen für mindestens 1500 Personen zu schaffen. 2. Der Magistrat wird daher beauftragt, im Vorfeld der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mögliche Flächen innerhalb des Stadtgebietes darzustellen, die sich kurzfristig als Wohnbauflächen mobilisieren lassen. 3. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, zur Erreichung des unter 1. genannten Zieles, ausreichend neue Wohnbauflächen innerhalb des Stadtgebietes vorzuschlagen. 4. Der Magistrat wird erneut beauftragt, mit Wohnungsbaugesellschaften zu verhandeln, um einen Teil der neuen Wohnbauflächen öffentlich gefördert als Geschosswohnungsbau zu errichten. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 13
Bebauungsplan - KBR | Wohnungsbau, Kindertagesstätte | Fördern | CDU + AL/Grüne | VO/0137/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Wohnungsbau im Bestand | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
1. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Hierfür werden städtische Liegenschaften wie ehemaliges Altenwohnheim Mühlengrund, ehemaligen Kindertagesstätten Lessingstraße und Motzenbruch grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Hierbei sind kombinierte Lösungen - Bau von Kindertagesstätten im Erdgeschoss, Wohnungen in Obergeschossen – als Planungsvarianten vorzulegen. Der Magistrat wird beauftrag, für die genannten Areale entsprechende Konzepte vorzulegen. 2. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Vollsortimenter Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimentes (z.B. Tegut, REWE oder Edeka) in Ober-Roden Nord. Hierbei sind auch Kombinationen unterschiedlicher Nutzungen auf verschiedenen Ebenen in Betracht zu ziehen, z.B. bei der Umsiedlung des Rewe-Marktes in die Mainzer Straße ist eine Kombination mit Wohnnutzung in den Obergeschossen denkbar. Das Baugebiets-Areal „Ehemaliges Gaswerk“ soll innerhalb des beschlossenen Flächenrahmens entwickelt werden. Wird der derzeitige Standort des REWE Marktes in der Kappellenstraße zu Gunsten eines Ersatzes in Ober-Roden Nord aufgegeben, kann die Altfläche revitalisiert und für Wohnungsbau genutzt werden. Der Magistrat wird beauftrag ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und mit dem Eigentümer des „Gaswerk Areals“ in entsprechende Verhandlungen einzutreten. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 14
Bebauungsplan | Odenwaldstraße | Entwickeln | CDU + AL/Grüne | VO/0134/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße /
südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen. Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4 Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen. Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden in der Grünen Mitte statt. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 15
Bebauungsplan - Hainchesbuckel | Gewerbegebiet, Verkehrswege | bauen | CDU + AL/Grüne | VO/0135/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Gewerbegebiet "Hainchesbuckel" | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Der Magistrat wird beauftragt, den Bereich am Hainchesbuckel unter folgenden Maßgaben als Gewerbegebiet zu entwickeln. - Das bisher vorgesehene Gewerbegeiet wird in nördlicher Richtung mit notwendigen Abstandsflächen bis zur Waldgrenze erweitert. - Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich ist innerhalb des Plangebietes darzustellen. - Die Erschließung soll über eine durch das Gebiet führende Straße, die ungefähr in halber Höhe auf die Messenhäuser Straße einmündet, erfolgen. - Es ist eine über ein städtisches Grundstück führende Umfahrung der Messenhäuser Kapelle vorgesehen. Auch dies soll Gegenstand eines Bebauungsplanes sein. - Städtebauliche Aufwertung des Areals um die Kapelle. Hier ist ein Konzept vorzulegen und gegebenenfalls Regelungen in dem Bebauungsplan vorzusehen. - Die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist nach Möglichkeit mit anderen Naturräumen zu vernetzen. - Für das Recyclingunternehmen werden die notwendigen auch bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen - Soweit eine Legalisierung nicht möglich ist, sind illegale Zustände zu beseitigen. Hierzu ist ein mit allen Behörden abgestimmtes Maßnahmenkonzept vorzulegen. - Im Abweichungsverfahren beim Regionalverband ist darauf hinzuwirken, dass die Stadt Rödermark, trotz Erweiterungauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 16
Bebauungsplan - Kapellenstraße | Gewerbegebiet | schaffen | CDU + AL/Grüne | VO/0136/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Gewerbegebiet "Kapellenstraße" | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird
der Bereich des beschlossenen Mischgebietes. Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im Plangebiet sondern in der grünen Mitte vollzogen. Die Kompensation der Ausgleichsmaßnahmen für den Rödermarkring, die in dem Plangebiet vollzogen wurden, findet ebenfalls in der Grünen Mitte statt. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 17
Straße - BAB A3 | Autobahnausbau | Fordern | FDP | VO/0130/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | A3 zügig ausbauen - AUCH Offenbacher Kreuz bis Anschlussstelle Hanau | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich für einen schnellstmöglichen Ausbau der A3 (BAB 3) aus und fordert hierbei dringend die ebenso schnellstmögliche
Realisierung des Ausbaus vom Offenbacher Kreuz bis zur Anschlussstelle Hanau. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert die Hessische Landesregierung und den
Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung auf, die Planungen für den Ausbau dieses Abschnittes der A3 schnellstmöglich zu beginnen und entsprechende Planungsmittel im Landeshaushalt zu etatisieren. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten aus der Region mit allem möglichen Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Verkehrsprojekt „Ausbau A3 - Offenbacher Kreuz bis Anschlussstelle Hanau“ unverzüglich beplant und umgesetzt wird. |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
TOP 18
Kreis Offenbach | Kreisumlage | Stabil halten | FDP | VO/0131/17 | 27.06.2017 |
Überschrift | Kreisumlage stabil halten! | ||||
Sachverhalt | siehe Beschluss | ||||
Beschluss |
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Kreis Offenbach auf: |
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Ergebnis | Stavo | FWR | |||
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075 |
TOP 19