Städtische Verwaltung Kommission „Leitbild und Stadtentwicklung“ Gründung + Wahl Mitglieder Magistrat VO/0084/17 16.05.2017
Überschrift Kommission Leitbild und Stadtentwicklung - Wahl der sachkundigen Bürger
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung wählt zu Mitgliedern der Kommission Leitbild und Stadtentwicklung als sachkundige Bürger: Dr. Siegbert Huther, Ernst Schäck, Gerd Schreiner, Horst-Peter Knapp, Tobias Lang
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6074

 

Immobilie - Kulturhalle Leasingvertrag Ende Magistrat VO/0082/17 16.05.2017
Überschrift Kauf der Kulturhalle
Sachverhalt Leasingvertrag Kulturhalle läuft aus – Stadt Rödermark erwirbt die Kulturhalle zum Restbuchwert
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Erwerb der Kulturhalle von der KHR
Hessengrund-Gesellschaft für Baulandbeschaffung, Erschließung und Kommunalbau
mbH & Co. Objekt Kulturhalle Rödermark KG.
Der Kaufpreis beträgt netto 1.130.612,57 Euro zzgl. 19% Mehrwertsteuer
= 1.345.428,96 Euro zzgl. Vertragsnebenkosten.
Sämtliche Kosten der Vertragsdurchführung trägt die Stadt.
Die Kulturhalle wird in das Anlagevermögen der Komunalen Betriebe Rödermark
übertragen.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6074
Ober-Roden Alter Ortskern Städtebaulichen Entwicklungskonzepts Bewerbung Magistrat VO/0040/17 2017.03.28

Überschrift:

- Förderantrag "Stadtumbau in Hessen"
- Festlegung des Stadtumbaugebiets Ortskern Ober-Roden nach §171b BauGB
- Erstellung eines "Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts"
Sachverhalt: Die Stadt Rödermark möchte sich beim Land Hessen auf das Programm „Stadtumbau in Hessen“ bewerben, um Fördergelder zu erhalten. Diese sollen genutzt werden um den alten Ortskern von Rödermark wieder zu beleben.
Beschluss: Die Stadt Rödermark bewirbt sich mit dem in der Anlage dargestellten Stadtumbaugebiet des erweiterten Ortskerns Ober-Roden um die Aufnahme in das Programm „Stadtumbau in Hessen“.
Die Stadt verpflichtet sich - im Falle einer Bewilligung des Antrags - das Fördergebiet als Stadtumbaugebiet nach § 171b BauGB auszuweisen und für die gesamte Stadt ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“ zu erstellen.
Zudem gründet die Stadt Rödermark im Falle dessen eine lokale Partnerschaft oder weist eine bestehende lokale Partnerschaft nach.

Ergebnis: Zugestimmt

http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6073
 Rödermark Rödermark-Plan Forderung SPD SPD/0164/16 2017.03.28

Überschrift: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern
Sachverhalt: Forderung von Ausweisung neuer Baugebiete für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung.
Beschluss: Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Ausweisung neuer Flächen für Wohnungsbau und zur Ansiedlung von Gewerbe auf dem Gebiet der Stadt Rödermark wird der Magistrat beauftragt zu klären, wie und wo eine Bebauung zwischen den beiden Ortsteilen Ober-Roden und Urberach möglich ist.
 Dabei sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
Welche Flächen sind schon im Besitz der Stadt?
Welche Flächen sind über die Festlegung Landschaftsschutzgebiet hinaus durch weitere Auflagen oder durch tatsächliche Entwicklungen besonders schützenswert?
Gibt es Umstände, die erhöhte Kosten beim der Erschließung dieser Flächen erwarten lassen?
Weiterhin soll gutachterlich bewertet werden, wie und in welcher Größe eine sogenannte Grüne Mitte in eine städtebauliche Entwicklung auf diesem Gebiet integriert werden kann.
 Die zukünftige Entwicklung neuer Bauflächen soll sich zunächst auf das Gebiet zwischen den beiden Ortsteilen Ober-Roden und Urberach konzentrieren.
Die Vertretung der Stadt Rödermark im Planungsverband Frankfurt Rhein-Main wird aufgefordert, eine Entscheidung zur Überarbeitung des Regionalen Flächennutzungsplanes zur Ausweisung neuer Bauflächen auch auf dem Gebiet der Stadt Rödermark einzufordern.

Ergebnis: Zurückgezogen

http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6073

 Jägerhaus

Dieburger Straße 21

Immobilie Suche eines Investors FDP FDP/0302/16 2017.03.28

Überschrift: Jägerhaus - Neufassung
Sachverhalt: Das Jägerhaus wurde vor Jahren von der Stadt gekauft. Seit dem kostet es Geld. Aktuell werden dort Grabungsfunde der Stadt Rödermark gelagert. Der Zustand des Haus ist nicht mehr Zeitgemäß. Die FDP fordert den Verkauf des Hauses.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für das Anwesen Dieburger Straße 21, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 195/1, 239 qm („Jägerhaus“), einen Investor zu suchen mit dem Ziel, das Gebäude ohne Verlust für die Stadt zu verkaufen.

Ergebnis: Abgelehnt

http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6073