Kategorie - Ort - Name - Adresse Konkretisierung  Was soll geschehen? Antragsteller Vorlagennummer Datum
Überschrift  
Sachverhalt  

Beschluss

 
Ergebnis Stavo FWR
   
Link zum kompletten Antrag

Legende Anträge

Verkehr und digitale Infrastruktur

Familie, Senioren, Frauen, Jugend

Innenpolitik

Finanzen

Bildung und Forschung

Umwelt, Naturschutz, Bau

Ernährung und Landwirtschaft

Gesundheit

Wirtschaft und Energie

Arbeit und Soziales

Außenpolitik

Zusammenarbeit und Entwicklung


TOP 4

Straßen Satzung "Straßenbeiträge" Erstellung Magistrat VO/0072/17 16.05.2017
Überschrift Einführung einer Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Sachverhalt Bei grundhaften Straßensanierungen sollen Bürger 70 – 75% der Kosten tragen
Beschluss Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen beschließt die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beiliegende Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen nach Maßgabe der §§ 11, 11a KAG.
Ergebnis Stavo FWR
   

http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075


TOP 5

 Bebauungsplan Heinrich-Heine-Straße   Öffentliche Auslegung  Magistrat  VO/0126/17  27.06.2017
Überschrift Bebauungsplan A34 "Südlich der Heinrich-Heine-Straße" Beschluss über die öffentliche Auslegung
Sachverhalt  siehe Beschluss
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Südlich der Heinrich-Heine-Straße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 2, Nr. 108/3, 109/3, 109/4, 110/2, 110/3, 111/3, 111/4 und 112/3 bis 112/12.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 6

 Bebauungsplan In der Plattenhecke 2a  Öffentliche Auslegung  Magistrat  VO/0127/17  27.06.2017
Überschrift Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan A 20.8 "In der Plattenhecke 2a"
Sachverhalt  siehe Beschluss
Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan „In der Plattenhecke 2a“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom Mai 2017. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 485/11 und 485/14 teilweise.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 7

Bebauungsplan Grüne Mitte Definition + Planung FWR VO/0087/17 27.06.2017
Überschrift Stadtpark „Die Grüne Mitte“
Sachverhalt Die räumliche Begrenzung und die Nutzungsmöglichkeiten der „Grünen Mitte“ soll definiert werden. Ziel ist die Ausgestaltung zu einem Stadtpark für alle Bürger.
Beschluss Der Magistrat wird beauftragt:
1. Schaffung eines Stadtparks zur Naherholung für alle Rödermärker mit dem Namen „Die Grüne Mitte“.
2. Verbindliche Festlegung der räumlichen Abgrenzung, der weiteren Ausgestaltung und Nutzung der Grünen Mitte.
3. Das Ideen- und Entwicklungskonzept „Grüne Mitte Rödermark“ erneut aufzugreifen, die bisherigen Planungen bei Bedarf zu aktualisieren und einen Zeitrahmen zur Realisierung des Projektes zu benennen.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 8

Bebauungsplan Grüne Mitte Planung und Ausbau CDU + AL/Grüne CAL/0133/17  27.06.2017
Überschrift Sicherung der Grünen Mitte
Sachverhalt Die räumliche Begrenzung und die Nutzungsmöglichkeiten der „Grünen Mitte“ soll definiert werden. Ziel ist die Ausgestaltung zu einem Stadtpark für alle Bürger.
Beschluss Zur Erstellung des Rödermarkplans soll Umfang und Funktion der Grünen Mitte definiert werden und die Grundzüge einer Konzeption für diesen Bereich erstellt werden. Der gesamte Bereich zwischen den Stadteilen Urberach und Ober-Roden soll mit einer Funktion- und Nutzungsbestimmung versehen werden. Auf der Basis solcher
Definitionen sind entsprechende Planungen einzuleiten.
Ökologische Ausgleichsflächen, die nicht innerhalb neuer Plangebiete dargestellt werden können, werden schwerpunktmäßig in der Grünen Mitte ausgewiesen. Dies soll durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festgelegt werden. Mittels lokaler raumplanerischer Maßnahmen soll die Grüne Mitte als Freifläche die
Naturräume zwischen Messenhausen / Waldacker sowie BSC Sportplatz / Eichenbühl dauerhaft verbinden.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 9

Rödermark  Städtepartnerschaft Einstellen FDP VO/0089-4/17 27.06.2017
Überschrift Diskussion über türkische Partnerstadt jetzt mit "Nein" beenden
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss

1. Die Stadtverordnetenversammlung würdigt den Mut der rund 7.000 Wählerinnen und Wähler im Landkreis Hekimhan, die beim Verfassungsreferendum 2017 mit „Hayir“ (Nein) gestimmt haben.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass auf absehbare Zeit,
mindestens solange Präsident Recep Tayyip Erdogan an der Macht ist und
Menschenrechte sowie elementare Bestandteile von Demokratie und Rechtsstaat wie Presse- und Meinungsfreiheit, usw. in der Türkei nicht gewährleistet sind, keine Basis für eine neue Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Türkei, welcher auch immer, erkennbar ist.
3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, der Türkischen Kreisstadt Hekimhan unter Bezugnahme auf deren Schreiben vom 19.03.2015 und den Gemeinderatsbeschluss vom 04.12.2014 schriftlich und offiziell mitzuteilen, dass von Seiten der Stadt Rödermark auf absehbare Zeit keine entsprechende Basis für eine Städtepartnerschaft mit Hekimhan gesehen werden kann.

4. Die bestehenden guten Kontakte zwischen den beiden Städten sollen unabhängig von einer offiziellen Städtepartnerschaft aufrechterhalten werden.

Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 10

 Schulen  Ganztagsbetreuung und Sanierungen  Geld Beschaffung  FDP  VO/0088-1/17  27.06.2017
Überschrift  KiP2-Fördermittel: Ganztagsbetreuung in Rödermark ausbauen
Sachverhalt  siehe Beschluss

Beschluss

 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt,

1. sich unverzüglich entsprechend darauf vorzubereiten und Vorgespräche mit den Rödermärker Schulen und dem Kreis Offenbach zu führen, um unmittelbar nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag und Bundesrat zum
„Kommunalinvestitionsprogramm II (KIP2)“ beim Kreis Offenbach betreffend
die Verwendung der „KIP2“-Mittel in Rödermark vorsprechen zu können.
2. sich schnellstmöglich nach dem Gesetzbeschluss beim Kreis Offenbach dafür einzusetzen, dass die für den Kreis zu erwartenden Mittel aus dem KIP2 in Rödermark ausschließlich für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen und die dringend notwendigen Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen an der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule sowie der Breidertschule verwendet werden.

Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 11

 Kindertagesstätten Elternbeiträge Reduzierung  SPD  VO/0124/17  27.06.2017
Überschrift  Reduzierung der KITA-Beiträge
Sachverhalt  siehe Beschluss

Beschluss

Der Magistrat wird gebeten, bei Bund und Land dafür einzutreten, auch über die kommunalen Spitzenverbände, dass eine Übernahme der gesamten Kosten für die Betreuung und die Einrichtungen durch den Bund und/oder das Land als Teil des Bildungsauftrags und der Zuständigkeit für die Finanzierung dieser Bildung dauerhaft erreicht werden kann. Dabei soll auch wichtiges Ziel sein, Elternbeiträge auf Dauer abzuschaffen.den Grundschulen und die dringend notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule sowie der Breidertschule verwendet werden.

Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 12

Bebauungsplan - KBR Wohnungsbau Fördern SPD VO/0125/17  27.06.2017
Überschrift Sofortprogramm für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Rödermark
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss 1. Die Stadt Rödermark strebt an, mittelfristig, d.h. bis zum Jahr 2021, die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Wohnungen für mindestens 1500 Personen zu schaffen.
2. Der Magistrat wird daher beauftragt, im Vorfeld der Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes mögliche Flächen innerhalb des Stadtgebietes darzustellen, die sich kurzfristig als Wohnbauflächen mobilisieren lassen.
3. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, zur Erreichung des unter 1. genannten Zieles, ausreichend neue Wohnbauflächen innerhalb des Stadtgebietes vorzuschlagen.
4. Der Magistrat wird erneut beauftragt, mit Wohnungsbaugesellschaften zu verhandeln, um einen Teil der neuen Wohnbauflächen öffentlich gefördert als Geschosswohnungsbau zu errichten.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 13

Bebauungsplan - KBR Wohnungsbau, Kindertagesstätte Fördern CDU + AL/Grüne VO/0137/17  27.06.2017
Überschrift Wohnungsbau im Bestand
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss 1. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Hierfür werden städtische Liegenschaften wie ehemaliges Altenwohnheim Mühlengrund, ehemaligen Kindertagesstätten Lessingstraße und Motzenbruch grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Hierbei sind kombinierte Lösungen - Bau von Kindertagesstätten im Erdgeschoss, Wohnungen in
Obergeschossen – als Planungsvarianten vorzulegen.
Der Magistrat wird beauftrag, für die genannten Areale entsprechende Konzepte vorzulegen.
2. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Vollsortimenter
Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimentes (z.B. Tegut, REWE oder Edeka) in Ober-Roden Nord.
Hierbei sind auch Kombinationen unterschiedlicher Nutzungen auf verschiedenen Ebenen in Betracht zu ziehen, z.B. bei der Umsiedlung des Rewe-Marktes in die Mainzer Straße ist eine Kombination mit Wohnnutzung in den Obergeschossen denkbar.
Das Baugebiets-Areal „Ehemaliges Gaswerk“ soll innerhalb des beschlossenen Flächenrahmens entwickelt werden.
Wird der derzeitige Standort des REWE Marktes in der Kappellenstraße zu Gunsten eines Ersatzes in Ober-Roden Nord aufgegeben, kann die Altfläche revitalisiert und für Wohnungsbau genutzt werden.
Der Magistrat wird beauftrag ein entsprechendes Konzept zu entwickeln und mit dem Eigentümer des „Gaswerk Areals“ in entsprechende Verhandlungen einzutreten.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 14

Bebauungsplan Odenwaldstraße Entwickeln CDU + AL/Grüne VO/0134/17  27.06.2017
Überschrift Bestandsgebiete östlich und westlich der Odenwaldstraße in "Urbanes Gebiet" entwickeln
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, den Bereich des Bebauungsplans A 27 „Gewerbegebiet östlich der Odenwaldstraße“ sowie westlich der Odenwaldstraße / südlich Elisabethenstraße / nördlich Max-Planck-Straße ganz oder
teilweise zu überplanen, mit dem Ziel, der Schaffung eines modernen urbanen Stadtviertels mit dem Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen. Es wird daher eine Festsetzung gemäß § 6a Absatz Baunutzungsverordnung angestrebt (urbanes Gebiet). Der Wohnungsbau und die Errichtung sozialer Einrichtungen werden bauplanungsrechtlich erleichtert. Gewerbebetriebe bleiben
auch in einem “Urbanen Gebiet“ gemäß § 6a Absatz 2 Nummer 4
Baunutzungsverordnung weiterhin zulässig. Der Bestand an Gewerbebetrieben ist daher zu sichern. Ebenso ist die Ausbau- und Erweiterungsfähigkeit des Gewerbes zu gewährleisten. Von den Möglichkeiten der hierzu speziell abgeänderten TA Lärm ist gegebenenfalls Gebrauch zu machen. Weiter soll ermittelt werden, ob andere Areale zur Überplanung in diesem Sinne in Betracht kommen. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, die in dem Plangebiet nicht darstellbar sind, finden in der Grünen Mitte statt.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 15

Bebauungsplan - Hainchesbuckel Gewerbegebiet, Verkehrswege bauen CDU + AL/Grüne VO/0135/17  27.06.2017
Überschrift Gewerbegebiet "Hainchesbuckel"
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss Der Magistrat wird beauftragt, den Bereich am Hainchesbuckel unter folgenden Maßgaben als Gewerbegebiet zu entwickeln.
- Das bisher vorgesehene Gewerbegeiet wird in nördlicher Richtung mit notwendigen Abstandsflächen bis zur Waldgrenze erweitert.
- Der naturschutzrechtliche Flächenausgleich ist innerhalb des Plangebietes darzustellen.
- Die Erschließung soll über eine durch das Gebiet führende Straße, die ungefähr in halber Höhe auf die Messenhäuser Straße einmündet, erfolgen.
- Es ist eine über ein städtisches Grundstück führende Umfahrung der Messenhäuser Kapelle vorgesehen. Auch dies soll Gegenstand eines Bebauungsplanes sein.
- Städtebauliche Aufwertung des Areals um die Kapelle. Hier ist ein Konzept vorzulegen und gegebenenfalls Regelungen in dem Bebauungsplan vorzusehen.
- Die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist nach Möglichkeit mit anderen Naturräumen zu vernetzen.
- Für das Recyclingunternehmen werden die notwendigen auch bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen
- Soweit eine Legalisierung nicht möglich ist, sind illegale Zustände zu beseitigen. Hierzu ist ein mit allen Behörden abgestimmtes Maßnahmenkonzept vorzulegen.
- Im Abweichungsverfahren beim Regionalverband ist darauf hinzuwirken, dass die Stadt Rödermark, trotz Erweiterungauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen geschaffen.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 16

Bebauungsplan - Kapellenstraße Gewerbegebiet schaffen CDU + AL/Grüne VO/0136/17  27.06.2017
Überschrift Gewerbegebiet "Kapellenstraße"
Sachverhalt siehe Beschluss
Beschluss Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird der Bereich des beschlossenen Mischgebietes. Die erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden nicht im
Plangebiet sondern in der grünen Mitte vollzogen. Die Kompensation der Ausgleichsmaßnahmen für den Rödermarkring, die in dem
Plangebiet vollzogen wurden, findet ebenfalls in der Grünen Mitte statt.
Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 17

 Straße - BAB A3  Autobahnausbau Fordern  FDP  VO/0130/17  27.06.2017
Überschrift  A3 zügig ausbauen - AUCH Offenbacher Kreuz bis Anschlussstelle Hanau
Sachverhalt  siehe Beschluss
Beschluss  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich für einen schnellstmöglichen Ausbau der A3 (BAB 3) aus und fordert hierbei dringend die ebenso schnellstmögliche Realisierung des Ausbaus vom Offenbacher Kreuz bis zur Anschlussstelle Hanau. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert die Hessische Landesregierung und den Hessischen Minister für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung auf, die Planungen für den Ausbau dieses Abschnittes der A3 schnellstmöglich zu beginnen und entsprechende Planungsmittel im Landeshaushalt zu etatisieren.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, sich bei der Hessischen Landesregierung und den Bundestagsabgeordneten aus der Region mit allem möglichen Nachdruck dafür einzusetzen, dass das Verkehrsprojekt „Ausbau A3 - Offenbacher Kreuz bis Anschlussstelle Hanau“ unverzüglich beplant und umgesetzt wird.
Ergebnis Stavo FWR
   

http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075


TOP 18

Kreis Offenbach Kreisumlage Stabil halten  FDP VO/0131/17  27.06.2017
Überschrift  Kreisumlage stabil halten!
Sachverhalt  siehe Beschluss

Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark fordert den Kreis Offenbach auf:
1. An den im Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossenen Hebesätzen für die Kreis- und Schulumlage festzuhalten.
2. Der Empfehlung des Regierungspräsidiums Darmstadt aus der Haushaltsgenehmigung 2017/2018 vom 13.04.2017, eine Erhöhung der Kreisumlage in eigener Verantwortung zu prüfen, nicht zu folgen.
3. Mit der Vorlage eines überarbeiteten Haushaltssicherungskonzeptes im Kreistag eine trag- und zukunftsfähige Haushaltsplanung ohne Erhöhung der Kreis- und Schulumlage zu entwickeln.
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, sich mit Blick auf die vorstehend genannten Forderungen beim Kreisausschuss des Kreises Offenbach für eine Stabil-Haltung der Kreis- und Schulumlage sowie eine zukunftsfähige Haushaltsplanung ohne weitere Erhöhung/-en der Kreis- und Schulumlage, heißt: ohne weitere finanzielle Mehrbelastungen für Rödermark durch den Kreis Offenbach, einzusetzen.

Ergebnis Stavo FWR
   
http://bgb.roedermark.de/bi/to010.asp?SILFDNR=6075

TOP 19